Ja, in vielen Fällen können Umzugskosten steuerlich abgesetzt werden. Wenn der Umzug beruflich bedingt ist, können die Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Private Umzüge können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Bewahren Sie hierfür alle relevanten Belege sorgfältig auf.