Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 18. Februar 2013

AGB der Umzugsunternehmen Köln

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf alle Vertragsverhältnisse zwischen der Umzugsunternehmen Köln, einer Marke der aios UG (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt), und ihren Auftraggebern im Zusammenhang mit Umzugsdienstleistungen.
1.2 Abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Auftragnehmer diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Umzugsdienstleistungen, insbesondere des Transports und gegebenenfalls der Verpackung des Umzugsguts, wie bei der Vor-Ort-Besichtigung dokumentiert. Nachträglich hinzukommende Gegenstände können zu einer Anpassung der Vergütung führen.
2.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Änderungen bedürfen der Schriftform.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Vergütung richtet sich nach den in der Auftragsbestätigung festgelegten Preisen. Nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthaltene Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
3.2 Die Zahlung ist ohne Abzüge entweder am Tag des Umzugs in bar zu entrichten oder vorab per Überweisung zu leisten, sodass der Betrag spätestens am Umzugstag dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben ist.

4. Haftung
4.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch eigenes Verschulden oder das seiner Erfüllungsgehilfen verursacht werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung ist auf den vertraglich vereinbarten Wert des Umzugsguts beschränkt.
4.2 Eine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Streiks) entstehen, ist ausgeschlossen.
4.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an empfindlichen Gegenständen (z.B. Glas, Elektronik), sofern diese nicht vom Auftragnehmer selbst verpackt wurden.
4.4 Für Möbel, die älter als fünf Jahre sind oder bereits mehrfach demontiert und remontiert wurden, wird keine Haftung übernommen. Der Auftraggeber erkennt dieses Risiko mit der Auftragserteilung an.

5. Versicherung
5.1 Der Auftragnehmer schließt eine Transportversicherung ab, die Schäden bis zur Höhe des Auftragswerts abdeckt. Der Versicherungsschutz greift nur, wenn:

  • die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Verpackungsmaterialien verwendet und sachgerecht verschlossen wurden,
  • zerbrechliche Gegenstände ausschließlich vom Auftragnehmer verpackt wurden.
    5.2 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, auf eigene Kosten eine Zusatzversicherung für besonders wertvolle Gegenstände abzuschließen.

6. Pflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Umzugsgut ordnungsgemäß zu verpacken, soweit diese Leistung nicht vom Auftragnehmer übernommen wird.
6.2 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer sämtliche für die ordnungsgemäße Durchführung des Umzugs relevanten Informationen (z.B. schwierige Zugänge, eingeschränkte Parkmöglichkeiten) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
6.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Vorbereitungen am Umzugstag getroffen sind, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

7. Schadensmeldung und Nachweis
7.1 Offensichtliche Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss des Umzugs schriftlich anzuzeigen.
7.2 Es wird empfohlen, das Umzugsgut sowohl vor als auch nach dem Transport fotografisch zu dokumentieren.
7.3 Ohne schriftlichen Nachweis wird davon ausgegangen, dass das Umzugsgut in mangelfreiem Zustand übergeben wurde.

8. Haftungsausschluss bei Eigenverpackung
8.1 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung durch den Auftraggeber verursacht wurden.

9. Übergabeprotokoll
9.1 Nach Abschluss des Umzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, ein Übergabeprotokoll zu unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Auftraggeber, dass das Umzugsgut ohne erkennbare Schäden übergeben wurde.

10. Stornierung und Rücktritt
10.1 Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zu 30 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin kostenfrei stornieren. Bei Stornierungen zwischen 29 und 15 Tagen vor dem Umzugstermin werden 30 % des Auftragswertes fällig. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem Umzugstermin, ist der volle Auftragswert zu entrichten.
10.2 Eine Kündigung des Vertrags hat durch den Auftraggeber in Textform per E-Mail, zu erfolgen.

11. Datenschutz
11.1 Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.
11.2 Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder der Auftraggeber ausdrücklich eingewilligt hat.

12. Haftungsausschluss für vermittelte Aufträge
12.1 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Rahmen von durch Dritte vermittelten Aufträgen entstehen.
12.2 In diesen Fällen bleibt der Auftraggeber Vertragspartner des vermittelten Unternehmens.

13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
13.3 Hinweis zur außergerichtlichen Streitbeilegung und Kontaktaufnahme: Wir sind bestrebt, sämtliche gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und die Rechte Dritter in vollem Umfang zu wahren. Sofern Sie der Auffassung sind, dass Inhalte, Dienstleistungen oder Angebote auf dieser Webseite gegen geltende gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen, fordern wir Sie hiermit auf, uns unverzüglich und unmittelbar zu kontaktieren.

Wir versichern, dass etwaige berechtigte Beanstandungen umgehend geprüft und erforderliche Anpassungen oder Korrekturen ohne schuldhafte Verzögerung vorgenommen werden. Die Einleitung kostenpflichtiger Abmahnverfahren ohne vorherige Kontaktaufnahme widerspricht dem Grundsatz der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB und kann im Einzelfall als rechtsmissbräuchliches Verhalten im Sinne des § 8c UWG gewertet werden.

In Fällen offensichtlich missbräuchlicher Abmahnungen behalten wir uns ausdrücklich rechtliche Schritte vor und werden gegebenenfalls Gegenansprüche geltend machen. Kosten, die ohne eine vorherige Möglichkeit zur gütlichen Einigung entstehen, werden von uns zurückgewiesen.