Pflegekasse Umzug

Jetzt mit nur einem Kostenvoranschlag 4.180 € Zuschuss sichern.

Pflegekasse Zuschuss Umzug

Bis zu 4.180 € Zuschuss für Ihren Umzug von der Pflegekasse

Wussten Sie schon?
Ab Pflegegrad 1 steht Menschen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. ein Zuschuss von bis 4.180 € für Umzugskosten zu.

Leben zwei oder mehr Personen mit anerkanntem Pflegegrad zusammen (z. B. Ehepaar, Geschwister, Mutter & Tochter), können die Zuschüsse addiert werden.

Wir bieten Ihnen einen Rundum-sorglos-Service spezialisiert für Seniorenumzüge & Pflegeumzüge nach § 40 Abs. 4 SGB XI und übernehmen für Sie alles – von der Antragstellung bis zum kompletten Umzug.

Ihre Vorteile mit uns:

  • Bis zu 4.180 € Umzugskosten von der Pflegekasse sichern
    mit nur einem Kostenvoranschlag von uns!
  • Komplette Unterstützung bei der Antragstellung
    wir wissen genau, welche Unterlagen die Pflegekasse benötigt und füllen alles gemeinsam mit Ihnen aus.
  • Direkte Abrechnung und Partner
    mit allen gesetzlichen & privaten Pflegeversicherungen (AOK, Barmer, DAK, TK, IKK, u.v.m.).
  • Professioneller Umzugsservice
    speziell für Pflegebedürftige & Senioren.
  • Stressfrei & sicher
    unser erfahrenes Team kümmert sich um alles.

Wann zahlt die Pflegekasse?

✔ Umzug in eine barrierefreie Wohnung
✔ Umzug in eine Wohnung mit Aufzug
✔ Umzug in eine Wohnung mit barrierefreiem Bad
✔ Umzug ins Betreute Wohnen oder eine Senioren-WG
✔ Umzug in die Nähe von Angehörigen / Pflegediensten / Apotheke / Supermärkten
✔ Umzug vom Obergeschoss in eine Parterrewohnung

So einfach geht’s:

  1. Kontaktaufnahme zu uns
  2. Kostenvoranschlag bei uns anfordern
  3. Wir füllen den Antrag für Sie aus
  4. Sie reichen den Antrag bei Ihrer Kasse ein
  5. Zuschuss sichern & entspannt umziehen

💡Tipp: Auch rückwirkend können Sie die Kosten noch erstatten lassen!

📞Jetzt kostenlos beraten lassen – wir kümmern uns um den Rest!

🚚 Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse für Ihren Umzug in Köln

Ein Umzug im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit ist oft eine große Herausforderung – körperlich wie organisatorisch. Doch was viele nicht wissen: Die Pflegekasse unterstützt Sie finanziell!
Seit dem 01. Januar 2025 können pflegebedürftige Personen einen Zuschuss von bis zu 4.180 € für die Umzugskosten erhalten – gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI.

Wir vom Umzugsunternehmen sind Experten für Seniorenumzüge & Pflegeumzüge und begleiten Sie von der Antragstellung bis zum reibungslosen Umzug.


✅ Voraussetzungen für den Zuschuss

Damit die Pflegekasse die Umzugskosten übernimmt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • 👵 Pflegegrad ab Stufe 1 (Pflegegrad 1–5) muss vorliegen

  • 🏠 Ihre aktuelle Wohnung ist nicht barrierefrei oder nicht mehr geeignet

  • 🚫 Ein Umbau ist nicht möglich → ein Umzug in eine geeignete Wohnung ist erforderlich

  • 📦 Der Umzug kann nicht eigenständig erfolgen und muss deshalb durch eine Umzugsfirma durchgeführt werden


💡 Welche Umzüge werden bezuschusst?

Die Pflegekasse zahlt den Zuschuss, wenn der Umzug Ihre Lebensqualität und Selbstständigkeit verbessert, zum Beispiel bei:

✔️ Umzug in eine barrierefreie Wohnung
✔️ Umzug ins Betreute Wohnen oder eine Senioren-WG
✔️ Umzug vom Obergeschoss in eine Parterrewohnung
✔️ Umzug in die Nähe von Angehörigen oder Pflegediensten
✔️ Umzug in die Stadt (bessere medizinische Versorgung, kürzere Wege)

👉 Wichtig: Auch wenn mehrere Pflegebedürftige zusammenziehen, kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 € steigen!


📑 So funktioniert die Antragstellung

1️⃣ Pflegegrad prüfen – Nachweis durch Bescheid der Pflegeversicherung
2️⃣ Notwendigkeit belegen – z. B. ärztliches Attest oder Empfehlung eines Pflegedienstes
3️⃣ Kostenvoranschlag einreichen – direkt bei Ihrer Pflegekasse (AOK, BARMER, DAK, IKK, TK, Pronova BKK, private Pflegeversicherungen etc.)
4️⃣ Zusage abwarten – nach Prüfung erhalten Sie den Bescheid
5️⃣ Direktabrechnung – wir kümmern uns um alles und rechnen auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab


🌟 Unser Rundum-Sorglos-Service in Köln

Wir lassen Sie mit dem Papierkram nicht allein. 💼 Stattdessen bieten wir Ihnen:

  • ✍️ Komplette Unterstützung bei der Antragstellung

  • 📦 Fachgerechtes Verpacken, Transportieren & Aufbauen Ihrer Möbel

  • 🛠️ Montage von Küchen & Möbeln durch erfahrene Monteure

  • 🚧 Einrichtung einer kostenlosen Halteverbotszone für stressfreies Be- und Entladen

  • 🤝 Persönliche Betreuung und ein eingespieltes Team mit Erfahrung seit 1982


🔎 Das Wichtigste auf einen Blick

  • 💶 Bis zu 4.180 € Zuschuss je pflegebedürftiger Person

  • 👫 Bis zu 16.000 € Zuschuss für Wohngruppen oder mehrere Personen

  • 📜 Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 4 SGB XI

  • 🏆 Anspruch schon ab Pflegegrad 1

  • 🛠️ Wir erledigen Antrag + Umzug für Sie – alles aus einer Hand


👉 Sie haben Fragen oder möchten prüfen, ob Sie Anspruch auf den Zuschuss haben?
Dann sichern Sie sich jetzt ein kostenloses Beratungsgespräch bei uns!
Wir zeigen Ihnen genau, wie Sie bis zu 4.180 € Umzugskosten von Ihrer Pflegekasse erstattet bekommen.

📞 Kontaktieren Sie uns direkt – wir sind für Sie da!