Pflegekasse Zuschuss Umzug
Bis zu 4.180 € Zuschuss für Ihren Umzug von der Pflegekasse✔
Wussten Sie schon?
Ab Pflegegrad 1 steht Menschen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. ein Zuschuss von bis 4.180 € für Umzugskosten zu.
Leben zwei oder mehr Personen mit anerkanntem Pflegegrad zusammen (z. B. Ehepaar, Geschwister, Mutter & Tochter), können die Zuschüsse addiert werden.
Wir bieten Ihnen einen Rundum-sorglos-Service spezialisiert für Seniorenumzüge & Pflegeumzüge nach § 40 Abs. 4 SGB XI und übernehmen für Sie alles – von der Antragstellung bis zum kompletten Umzug.
Ihre Vorteile mit uns:
- Bis zu 4.180 € Umzugskosten von der Pflegekasse sichern
mit nur einem Kostenvoranschlag von uns! - Komplette Unterstützung bei der Antragstellung
wir wissen genau, welche Unterlagen die Pflegekasse benötigt und füllen alles gemeinsam mit Ihnen aus. - Direkte Abrechnung und Partner
mit allen gesetzlichen & privaten Pflegeversicherungen (AOK, Barmer, DAK, TK, IKK, u.v.m.). - Professioneller Umzugsservice
speziell für Pflegebedürftige & Senioren. - Stressfrei & sicher
unser erfahrenes Team kümmert sich um alles.
Wann zahlt die Pflegekasse?
✔ Umzug in eine barrierefreie Wohnung
✔ Umzug in eine Wohnung mit Aufzug
✔ Umzug in eine Wohnung mit barrierefreiem Bad
✔ Umzug ins Betreute Wohnen oder eine Senioren-WG
✔ Umzug in die Nähe von Angehörigen / Pflegediensten / Apotheke / Supermärkten
✔ Umzug vom Obergeschoss in eine Parterrewohnung
So einfach geht’s:
- Kontaktaufnahme zu uns
- Kostenvoranschlag bei uns anfordern
- Wir füllen den Antrag für Sie aus
- Sie reichen den Antrag bei Ihrer Kasse ein
- Zuschuss sichern & entspannt umziehen
💡Tipp: Auch rückwirkend können Sie die Kosten noch erstatten lassen!
📞Jetzt kostenlos beraten lassen – wir kümmern uns um den Rest!