Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bitte lesen Sie unsere AGB sorgfältig durch, da sie Bestandteil jedes mit uns geschlossenen Vertrages sind.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Umzugsunion (U1) UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Anbieter“ genannt, und ihren Kunden über Umzugsdienstleistungen, Montageservices sowie sonstige Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Umzügen.
  2. Der Anbieter erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen allgemeine Umzüge, Möbelmontage, Verpackungsservice, Entrümpelung, Transportleistungen sowie damit verbundene Nebenleistungen.
  3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage dar.
  2. Nach einer Anfrage des Kunden (telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular) erstellt der Anbieter ein individuelles Angebot bzw. einen Kostenvoranschlag.
  3. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt.
  4. Mit Auftragserteilung gelten diese AGB sowie die ergänzenden Hinweise zum Angebot und zu den Vertragsbedingungen als verbindlich vereinbart.
  • § 3 Angebotserstellung und Leistungsumfang
  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der schriftlichen Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde.
  2. Im Angebot aufgeführte Leistungen werden nur insoweit geschuldet, wie sie ausdrücklich vereinbart wurden.
  3. Nachträgliche Änderungs- oder Zusatzwünsche des Kunden können zu Mehrkosten führen. Dies gilt insbesondere bei zusätzlichem Umzugsgut, weiteren Möbelmontagen, zusätzlichen Laufwegen, nicht angegebenen Etagen, fehlenden Aufzügen, erschwertem Zugang, Wartezeiten oder sonstigen Umständen, die bei Angebotserstellung nicht bekannt waren.
  4. Die endgültige Abrechnung erfolgt entsprechend der vereinbarten Vergütungsart, insbesondere nach Pauschalpreis, Stundenaufwand oder tatsächlich erbrachten Zusatzleistungen.
  • § 4 Zahlungsbedingungen / Direktabrechnung mit der Pflegekasse
    1. Die Zahlung erfolgt gemäß der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsweise.
    2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag spätestens nach Abschluss der vereinbarten Leistung fällig.
    3. Der Anbieter kann bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung verlangen.
    4. Bei kurzfristigen Aufträgen, umfangreichen Umzügen oder besonderen organisatorischen Aufwendungen kann der Anbieter Vorkasse oder Teilzahlung verlangen.
    5. Erfolgt die Zahlung trotz Fälligkeit und Mahnung nicht, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.
  • § 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
    1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung und die Antragstellung erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.
    2. Hierzu gehören insbesondere Angaben zum Pflegegrad, zur Wohnsituation, zur Erforderlichkeit des Umzugs sowie zu Besonderheiten der bisherigen oder neuen Wohnung.
    3. Nicht gemeldete Besonderheiten, erschwerte Zugänge, fehlende Parkmöglichkeiten, defekte Aufzüge, lange Laufwege, Baustellen oder sonstige Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden können zu Mehrkosten führen.
    4. Der Kunde hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Leistungszeitpunkt ungehinderter Zugang zu den Räumlichkeiten besteht und Treppenhäuser, Flure, Eingänge sowie Laufwege frei zugänglich sind.
    5. Der Kunde hat Umzugskartons deutlich mit Raum und Inhalt zu beschriften, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.
    6. Der Kunde muss sicherstellen, dass am Tag des Umzugs alle notwendigen Vorbereitungen getroffen sind, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

    § 6 Verpackung, Kartons und Möbelmontage

    1. Umzugskartons sollten ein Gewicht von ca. 20–23 kg möglichst nicht überschreiten. Sehr schwere Kartons können mit einem Mehraufwand von 3,00 EUR pro Stück berechnet werden.
    2. Der Anbieter bietet Umzugskartons und Kleiderkartons kostenpflichtig an. Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
    3. Die erste Kartonlieferung ist kostenlos. Nachlieferungen sind ab einer Mindestabnahme von 50 Kartons möglich.
    4. Umzugskartons können – je nach Vereinbarung – käuflich erworben oder leihweise zur Verfügung gestellt werden. Da wir viele Kartons nach dem Umzug leider nicht zurückerhalten, sind diese einfachheitshalber bei Übergabe in bar zu bezahlen. Hierfür berechnen wir eine Kaution in Höhe von 3,50 EUR pro neuem Karton bzw. 2,50 EUR pro gebrauchtem Karton. Nach Rückgabe der Kartons erfolgt – je nach Vereinbarung – eine Rückerstattung in Höhe von 1,00 EUR pro wiederverwendbarem Karton.
    5. Der Ab- und Aufbau von Möbeln ist nur Bestandteil der vereinbarten Leistung, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die Demontage und der Wiederaufbau von Schränken, Regalen und sonstigen größeren Möbelstücken sind nicht umfasst, sofern dies nicht vorab schriftlich vereinbart wurde.
    6. Nicht umfasst sind die Verpackung von Schrankinhalten, lose Gegenstände oder persönlicher Hausrat, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
    7. Der Einsatz von Schutzmaterialien wie Folie, Decken, Kantenschutz oder Schutzhüllen erfolgt nach Bedarf und Einschätzung des Anbieters; eine vollständige Verpackung aller Möbelstücke ist nicht automatisch enthalten.

    § 7 Einsatzzeit, Abrechnungszeit und Pausen

    1. Bei einer Abrechnung nach Personalstunden beginnt die zu vergütende Einsatzzeit des Umzugsteams mit dem Eintreffen am vereinbarten Einsatzort und endet mit dem Abschluss der vereinbarten Leistungen vor Ort.
    2. Für das eingesetzte Umzugsfahrzeug einschließlich Fahrer gilt eine abweichende Regelung: Die zu vergütende Einsatzzeit beginnt und endet jeweils am Betriebshof des Anbieters. Die Abrechnung erfolgt insoweit von Betriebshof bis Betriebshof.
    3. Gesetzlich vorgeschriebene Pausen des eingesetzten Personals gelten im Verhältnis zum Kunden als abrechenbare Einsatzzeit und werden bei der Berechnung der Personalstunden berücksichtigt.
    4. Wartezeiten, die durch Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden entstehen – insbesondere durch fehlenden Zugang, nicht vorbereitete Umzugsgüter, fehlende Parkmöglichkeiten, defekte oder blockierte Aufzüge, lange Laufwege, fehlende Halteverbotszonen oder Verzögerungen bei der Schlüsselübergabe –, gelten ebenfalls als Einsatzzeit und werden regulär berechnet.
  • § 8 Haftung und Umzugsschäden
    1. Für Schäden am Umzugsgut haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 451 ff. HGB.
    2. Die gesetzliche Haftung für Schäden während des Transports im Fahrzeug ist auf 620,00 EUR je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.
    3. Für besonders wertvolle, empfindliche oder schadensanfällige Gegenstände (z. B. Antiquitäten, Kunstgegenstände, Schmuck, technische Spezialgeräte) wird dem Kunden empfohlen, diese gesondert zu deklarieren und persönlich zu transportieren oder eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen.
    4. Der Versicherungsschutz für den Inhalt von Umzugskartons greift ausschließlich, wenn sowohl die vom Anbieter bereitgestellten Kartons verwendet als auch die Inhalte durch den Anbieter fachgerecht verpackt und die Kartons ordnungsgemäß verschlossen wurden.
    5. Bei einem vereinbarten Pauschalpreis trägt der Anbieter das Risiko des tatsächlichen Arbeitsaufwandes. Soweit im Schadensfall gegenüber einer Transportversicherung eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung anfällt, ist diese vom Auftraggeber bis zu einer Höhe von 300,00 EUR zu tragen, sofern der Schaden nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruht.
    6. Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Schäden oder Verluste am Umzugsgut unverzüglich nach Abschluss des Umzugs, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden, schriftlich anzuzeigen. Der Nachweis über den behaupteten Schaden muss durch den Kunden erbracht werden. Spätere Schadensmeldungen werden nicht anerkannt.
    7. Liegt keine fristgerechte schriftliche Schadensanzeige sowie kein entsprechender Nachweis des behaupteten Schadens vor, wird vermutet, dass das Umzugsgut ordnungsgemäß und ohne erkennbare Mängel übergeben wurde. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
  • § 9 Elektrogeräte, Wasseranschlüsse und Haftungsausschluss
    1. Der Anbieter übernimmt das An- und Abschließen sowie Ein- und Ausstecken von Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen, Trocknern oder Spülmaschinen ausschließlich an vorhandenen Anschlüssen.
    2. Nicht umfasst sind Elektroinstallationen, technische Umbauten oder Sanitärarbeiten, die einem Fachbetrieb vorbehalten sind.
    3. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, bei Waschmaschinen die Transportsicherung vor dem Umzug ordnungsgemäß zu montieren sowie vor der erneuten Inbetriebnahme wieder zu entfernen. Aus versicherungstechnischen Gründen darf der Anbieter diese Arbeiten nicht übernehmen.
    4. Trotz sorgfältiger Ausführung übernimmt der Anbieter keine Haftung für Wasser-, Anschluss- oder Folgeschäden im Zusammenhang mit Wasseranschlüssen; die Verantwortung hierfür liegt beim Auftraggeber.
  • § 10 Rücktritt, Kündigung und Stornierung
    1. Kündigt der Kunde den Umzugsvertrag vor Durchführung des Umzugs oder legt er die erforderlichen Unterlagen gemäß § 5 nicht fristgerecht vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften des § 415 HGB.
    2. Der Anbieter ist berechtigt, pauschalierten Schadensersatz gemäß § 415 HGB zu verlangen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
    3. Bereits erbrachte Beratungs-, Planungs- und Organisationsleistungen sind unabhängig hiervon gesondert zu vergüten.
    4. Der Kunde kann den Auftrag bis 30 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin kostenfrei stornieren.
    5. Bei einer Stornierung zwischen 29 und 15 Tagen vor dem vereinbarten Umzugstermin beträgt der pauschalierte Schadensersatz 30 % des vereinbarten Auftragswertes.
    6. Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin beträgt der pauschalierte Schadensersatz 50 % des vereinbarten Auftragswertes.
    7. Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Umzugstermin beträgt der pauschalierte Schadensersatz 75 % des vereinbarten Auftragswertes.
    8. Dem Kunden bleibt hinsichtlich der pauschalierten Schadensersatzansprüche ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  • § 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
    1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wird der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
    2. Das Widerrufsrecht richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Kunden zur Verfügung gestellt.
    3. Das Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen, wenn der Kunde ausdrücklich verlangt, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und der Kunde seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat.
  • § 12 Schlussbestimmungen
    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

    Hinweis:
    Unsere AGB dienen nicht nur unserer rechtlichen Absicherung, sondern auch Ihrem eigenen Schutz als Kunde. Klare Vereinbarungen sorgen für Transparenz, vermeiden Missverständnisse und schaffen eine faire Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

    Stand: 18.02.2013